Landkreis Hersfeld-Rotenburg:
Fragebogen kommt per Post: Vermieter werden um Mithilfe gebeten

Regionales

Ein Artikel von Redaktion (pm)

Wie hoch dürfen Mieten für Hartz IV- und Sozialhilfe-Empfängerinnen und –Empfänger sein? Das untersucht ab sofort der Landkreis Hersfeld-Rotenburg und fragt bei rund 3.500 Vermieterinnen und Vermietern aus dem Kreisgebiet deren jeweils erhobene Miethöhen ab. In den nächsten Tagen erhalten Vermieterinnen und Vermieter sowie Wohnungsbaugesellschaften ein Schreiben von Landrat Dr. Michael Koch und Erster Kreisbeigeordneten Elke Künholz.

„Nur bei einer entsprechenden Teilnahmebereitschaft kann eine repräsentative Übersicht der Mietdaten erstellt werden. Für die Arbeit in der Kreisverwaltung ist diese immens wichtig“, betont Sozialdezernentin Künholz. Die Befragung und Auswertung erfolgt anonym, Namen und Adressen müssen nicht angegeben werden und die Teilnahme ist freiwillig. Für die Befragung und Analyse hat der Landkreis das Forschungsinstitut „Analyse & Konzepte“ beauftragt. Das Unternehmen erstellt einen Mietspiegel, der es ermöglicht, das aktuelle Mietpreisniveau in Hersfeld-Rotenburg wiederzugeben.

Um die Kosten für die Kreisverwaltung möglichst gering zu halten, wird die Erhebung mithilfe einer Vermieterbefragung durchgeführt. Die Daten werden ausschließlich für den Mietspiegel verwendet und nach Abschluss der Befragung vernichtet. Ein Rückschluss auf Einzelpersonen ist nicht möglich.

Elke Künholz sagt: „Die Bestimmung angemessener Mietkosten liegt im Interesse aller Beteiligten. Für den Landkreis und den Bund wird sichergestellt, dass keine zu hohen Leistungen gewährt werden, was letztendlich den Steuerzahlerinnen und –zahlern zugutekommt. Dass ausreichende Mittel für eine angemessene Wohnung zur Verfügung stehen, kommt wiederum den Leistungsbezieherinnen und -beziehern zugute.“ Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg ist verpflichtet, im Leistungsfall die angemessenen Kosten der Unterkunft sowie die Heizkosten zu übernehmen, allerdings nur, wenn Ausstattung, Lage und Bausubstanz der Wohnungen einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entsprechen.

Weitere Informationen zu der Erhebung geben die Mitarbeitnden der Kreisverwaltung Daniel Griesel unter Tel. 06621 87 4111 oder Markus Brehm unter Tel. 06621 87 4100.