Landkreis Hersfeld-Rotenburg:
Viele Schulen und alle Kindergärten im Kreis ab Donnerstag geschlossen

COVID19-Live-Blog

Ein Artikel von Redaktion (pm)

Aufgrund weiter stark steigender Infektionszahlen im Kreisgebiet erlässt der Landkreis Hersfeld-Rotenburg eine neue Allgemeinverfügung, die am Donnerstag, 25. März in Kraft tritt. Ab diesem Tag und bis einschließlich 16. April werden die Kindertagesstätten sowie die Schulen im Landkreis für die Jahrgänge 1-6 geschlossen. Eine Notbetreuung ist in allen Einrichtungen sichergestellt (gilt für die Schulen nicht während den hessischen Osterferien). Hierauf haben sich die Mitglieder des Verwaltungsstabs des Landkreises in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt und Harald Preßmann, Sprecher der Bürgermeister im Kreis, geeinigt.

Unberührt bleiben die Abschlussklassen, die weiterhin in Präsenz unterrichtet werden sollen. Für die übrigen Schuljahrgänge haben Landrat Dr. Michael Koch und Anita Hofmann, Leiterin des Staatlichen Schulamts eine dringende Empfehlung zur Nutzung von Distanzunterricht ausgesprochen: „Diese Möglichkeit sollte unbedingt überall dort in Anspruch genommen werden, wo sie infrage kommt. Es gilt, in der aktuellen Situation jegliche Kontakte auf das Minimum zu beschränken.“

Auch das Gesundheitsamt des Kreises hat die Entscheidung, Kindergärten und Schulen aufgrund vorliegender, flächendeckender Infektionscluster ausdrücklich begrüßt. Amtsärztin Adelheid Merle sagt: „Derzeit sind vor allem Kindergärten im Ostkreis betroffen, aber auch in Kirchheim, Bebra und weiteren Kommunen. Elf Einrichtungen sind per Einzelverfügung geschlossen und einzelne Gruppen in Quarantäne gesetzt worden. Da die britische Virus-Mutation B1.1.7. derzeit vermehrt um sich greift, ist es sinnvoll, im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes umfassende Quarantänisierungen anzuordnen.“

Eltern und Erziehungsberechtigte sowie die Verantwortlichen in Schulen und Kindergärten erhalten nach der heutigen Sitzung des Verwaltungsstabs einen Tag Vorlauf, um die nötigen Vorkehrungen zu treffen, bevor die Allgemeinverfügung des Landkreises am Donnerstag in Kraft tritt. Die hierin enthaltenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sollen neu bewertet werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 unterschreitet.