Die Wählergruppe Gemeinschaftsliste Heringen e.V. (WGH) hat in der jüngsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zum Tagesordnungspunkt B 14 („Beratung und Beschlussfassung betreffend Genehmigung von Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2026 im Vorgriff auf das Stadtfest 2026“) einstimmig mit „Nein“ gestimmt.
Entgegen der Behauptung der SPD-Fraktion, CDU und WGH würden das Stadtfest verhindern, ging es bei der Abstimmung nicht um die grundsätzliche Durchführung. Vielmehr sollte die Verwaltung bereits vor Verabschiedung des Haushalts 2026 ermächtigt werden, Aufträge im Umfang von bis zu 50.000 € für das Stadtfest 2026 zu vergeben.
Den Haushalt 2025 haben wir nur genehmigt bekommen, weil wir wichtige Investitionen verschoben oder gestrichen und ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen haben, das für das Jahr 2026 Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer von 3,1 Mio. € vorsieht.
In derselben Sitzung wurde jedoch der Bericht zum Haushaltsvollzug 2025 vorgestellt: Die geplanten Gewerbesteuererträge in Höhe von 7,5 Mio. € werden voraussichtlich um rund 5,9 Mio. € verfehlt. Dadurch entsteht ein erheblicher Fehlbedarf im Ergebnishaushalt, der den ohnehin hohen Schuldenstand nochmals erhöhen wird.
Statt der für 2026 geplanten Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer werden wir mit erheblichen Mindereinahmen rechnen müssen.
Angesichts dieser Entwicklung müssen alle Beteiligten – politische Verantwortungsträger und Verwaltung – umdenken. Freiwillige Leistungen sind auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Neue Projekte müssen auf ihre Dringlichkeit geprüft und bei unabdingbarem Bedarf zumindest zeitlich verschoben werden.
Beim Tagesordnungspunkt „Mittelbereitstellung für das Stadtfest“ war ein derartiges Umdenken weder beim Bürgermeister noch bei der SPD-Fraktion erkennbar.
Das Stadtfest ist eine freiwillige Leistung. Es wurde kein transparentes Konzept vorgelegt, das erklärt, wofür welche Ausgaben vorgesehen sind. Einsparpotenziale oder Alternativen wurden nicht geprüft. Daher ist völlig unklar, wie hoch die tatsächlichen Kosten des Festes sein werden.
Die Aussage des Bürgermeisters in den sozialen Medien, es sei pauschal gesagt worden „Wir wollen kein Stadtfest“, entspricht nicht den Tatsachen. Ebenso irreführend ist seine Behauptung, die Stadtverordneten hätten fordern können, die Verwaltung solle Gelder anderswo einsparen oder das Fest „abspecken“. Diese Konzepte sind Aufgabe von Magistrat mit dem vorsitzenden Bürgermeister und Verwaltung, nicht der Stadtverordnetenversammlung.
Gerne sind wir bereit, an einem entsprechenden Konzept mitzuwirken.
Die Bürger erwarten von uns einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern. Die Aufstellung und Genehmigung des Haushalts 2026 wird zu einer Mammutaufgabe. Zudem wird die Kommunalaufsicht voraussichtlich fordern, kostendeckende Gebühren zu erheben und gegebenenfalls anzupassen. Nach Auffassung der WGH sind die Beiträge und Gebühren für die Bürger von Heringen schon am Anschlag (Stichwort Grundsteuer). Wie lässt sich erklären, dass notwendige Investitionen ausfallen, während gleichzeitig Geld für ein Stadtfest ausgegeben wird, das wir uns nicht leisten können?