Landkreis Hersfeld-Rotenburg:
Corona-Lockerungen: Sportlerheime, DGH, Feuerwehren & Co.

COVID19-Live-Blog

Ein Artikel von Redaktion (pm)

Die 20 Bürgermeister im Landkreis Hersfeld-Rotenburg haben sich in Abstimmung mit der Ersten Kreisbeigeordneten Elke Künholz und den Fachdiensten Gesundheit und Gefahrenabwehr der Kreisverwaltung in ihrer heutigen Videokonferenz auf weitere Corona-Lockerungen geeinigt.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung werben sie in der Bevölkerung für Verständnis ihrer getroffenen Entscheidungen: „Uns in bewusst, dass viele Bürgerinnen und Bürger und auch Vereine öffentliche Einrichtungen wieder vollumfänglich nutzen wollen. Allerdings ist das in einigen Bereichen noch nicht möglich.“ Nach wie vor stehe die Gesundheit der gesamten Bevölkerung an oberster Stelle.

Gemeinde- und Stadtverwaltungen

Die Gemeinde- und Stadtverwaltungen haben zum Teil bereits geöffnet beziehungsweise öffnen ihre Türen ebenfalls wie das Landratsamt am Montag, 7. Juni. Hier werden die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen, bearbeitet und erledigt.

Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäuser bleiben für private Feiern vorerst geschlossen – Sport ist aber möglich

Die Bürgermeister haben sich darauf geeinigt, dass die Dorfgemeinschafts- (DGH) und Bürgerhäuser im Landkreis für private Feiern vorerst noch geschlossen bleiben. Harald Preßmann, Sprecher der 20 Bürgermeister im Kreis, sagt: „Sämtliche Auflagen für größere Feiern in Innenräumen umzusetzen und zu kontrollieren, ist sehr schwierig. Daher haben wir die Entscheidung, ab wann die Einrichtungen für private Feiern öffnen, vorerst vertagt.“ Die Bürgermeister stimmen sich wöchentlich ab und werden auch in ihrer nächsten Konferenz über das Thema sprechen. Preßmann ergänzt: „Uns ist bewusst, dass bald Konfirmationsfeiern anstehen und die Bürgerinnen und Bürgern Planungssicherheit wollen. Aber die Sicherheit aller steht für uns an erster Stelle. Wir bemühen uns, schnellstmöglich eine Lösung zu finden.“

Für sportliche Aktivitäten wie zum Beispiel Gymnastik oder Kegeln sind die DGH und Bürgerhäuser mit entsprechendem Hygienekonzept geöffnet. Erlaubt sind Gruppen von höchstens zehn Personen. Zwei Haushalte können unabhängig von der Personenzahl zusammen Sport machen. Vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Kontaktbeschränkung ausgenommen, ebenso Kinder bis einschließlich 14 Jahren.

Beim Sport in Gruppen (z.B. Gymnastikgruppen, Kontaktsportarten wie Judo oder Boxen) dürfen sich die einzelnen Gruppen nicht durchmischen. Es muss gewährleistet sein, dass sich die einzelnen Gruppen (max. zehn Personen) in mindestens drei Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten.

Die Vereine und Gruppen, die die Bürgerhäuser und DGH nutzen wollen, müssen dies bei den jeweiligen Städte- und Gemeindeverwaltungen beantragen und ihr Hygienekonzept einreichen – sofern sie dies nicht bereits vergangenes Jahr getan haben.

Sportplätze, Duschen und Umkleiden offen, Vereinsheime zu – Flaschenverkauf außen ist möglich

Die Sportplätze sind geöffnet. Mannschaftssport und damit der gesamte Sportbetrieb ist erlaubt. Voraussetzung ist ein entsprechendes Hygienekonzept. Damit kann beispielsweise Fußball oder Handball in voller Mannschaftsstärke gespielt werden. Bei den Mannschaftssportarten wird ein Negativnachweis empfohlen (negativer Test, Genesenen-, Impfnachweis).

Die Vereins- und Sportlerheime bleiben grundsätzlich geschlossen. Jedoch ist der Flaschenverkauf im Außenbereich möglich, teilt das Gesundheitsamt des Landkreises mit.

Duschen und Umkleiden der Heime sind für die Sportlerinnen und Sportler mit entsprechendem Hygienekonzept geöffnet.

Kindergärten

In den Kindertagesstätten findet weiterhin ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. „Laut Erfahrungen der Bürgermeisterkollegin und –kollegen besuchen mittlerweile zwischen 80 und 90 Prozent der Kinder die Kita“, erklärt Preßmann. Die Kinder werden an der Haustür abgegeben, um Publikumsverkehr innerhalb der Kindertagesstätten zu vermeiden. Der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen bedeutet beispielsweise auch, dass die Mitarbeitenden regelmäßig getestet werden und die Kinder in kleinen und nicht wechselnden Gruppen betreut werden.

Schwimmbäder öffnen

Auch die Schwimmbäder im Landkreis öffnen wieder. Den Anfang macht Bad Hersfeld mit dem Geistalbad, das diesen Samstag, 5. Juni mit Terminvergabe und Zugangsbeschränkungen öffnet. Es folgt der Badepark Ronshausen am 10. Juni. Philippsthal, Schenklengsfeld und Nentershausen öffnen ihre Freibäder am 11. Juni. Am 12. Juni machen die Schwimmbäder in Rotenburg und Heringen auf. In Bebra wird am 21. Juni geöffnet. Das Freibad in Wildeck-Obersuhl wird in der Kalenderwoche 24 geöffnet, das genaue Datum wird noch bekanntgegeben.

Feuerwehren       

Die Freiwilligen Feuerwehren im Kreis können mit geltendem Hygienekonzept wieder üben und ihre Ausbildung durchführen. „Die Hygienekonzepte, die die einzelnen Feuerwehren bereits vergangenes Jahr erarbeitet haben, gelten jetzt auch weiter. Es müssen also keine neuen Konzepte erstellt werden“, erklärt Kreisbrandinspektor Marco Kauffunger. Nichtgeimpfte Feuerwehrkameradinnen und –Kameraden, die am Training und Ausbildung teilnehmen wollen, benötigen einen negativen Corona-Test. „Die Kreisausbildungen werden im August beginnen“, so Kauffunger.

Die Kreisjugendfeuerwehren werden durch den Kreisjugendwart Stephan Albracht mit einem Hygienekonzept versorgt, mit dem sie den Übungsbetrieb – möglichst im Freien – wieder aufnehmen können. Eine Testpflicht für die Kinder besteht nicht.