Landkreis Hersfeld-Rotenburg:
1200 Einsatzkräfte der Feuerwehren werden geimpft

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Ein Artikel von Redaktion (pm)

Gute Nachrichten für die freiwilligen Feuerwehren: Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg hat über 1200 Impftermine für die Einsatzkräfte der Feuerwehren geschaffen. Bereits ab Freitag werden die ersten Feuerwehrkameradinnen und -kameraden im Impfzentrum des Landkreises geimpft. Die Erstimpfungen sollen in den nächsten Wochen abgeschlossen sein.

„Die Impfung unserer Einsatzkräfte der Feuerwehren ist ein wichtiger Schritt in der Bekämpfung der Pandemie. Der Brandschutz und die Sicherstellung unserer Einsatzfähigkeit wären ohne die ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Hersfeld-Rotenburg undenkbar“, sagt Landrat Dr. Michael Koch. Gemeinsam mit den Hilfsorganisationen und dem Katastrophenschutz sorgen sie für „unser aller Sicherheit.“ Koch dankt allen Beteiligten des Fachdienstes Gefahrenabwehr, des Impfzentrums und den Feuerwehren für die schnelle Organisation der Impftermine.

Die registrierten Impfwilligen der Priorisierungsgruppen 1 und 2 sind im Landkreis Hersfeld-Rotenburg fast vollständig bearbeitet. Die meisten sind inzwischen geimpft oder haben Termine für ihre Impfungen erhalten. Seit vergangenen Freitag können sich Personen der Priorisierungsgruppe 3 für die Corona-Schutzimpfung registrieren.

Mit dem Impfstart für die Feuerwehren beginnt im Landkreis Hersfeld-Rotenburg nun die Öffnung der Priorisierungsgruppe 3. „Für unsere Feuerwehren ist das ein großer Erfolg“, freut sich Kreisbrandinspektor Marco Kauffunger. „Dass wir zusätzliche Impftermine für die Einsatzkräfte schaffen konnten und diese auch so schnell umsetzen können, haben wir der guten Zusammenarbeit zwischen Impfzentrum, Kreisfeuerwehrverband und dem Fachdienst Gefahrenabwehr zu verdanken.“

Priorisierungsgruppe 3: Wer ist jetzt impfberechtigt?

Das Land Hessen hat die Terminvereinbarung für die Priorisierungsgruppe 3 der Corona-Schutzimpfungen vergangenen Freitag freigeschaltet. Registrieren können sich damit alle Personen, die in § 4 der Corona-Impfverordnung genannt werden. Grundsätzlich lässt sich dieser Anspruch aus Alters-, Gesundheits- oder Berufsgründen ableiten. So gehören Menschen im Alter von 60 bis 69 Jahren in die Gruppe 3, ebenso Menschen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf (Menschen mit akutem Herzleiden, Asthma, Rheuma oder Autoimmunerkrankungen). Aufgrund ihres Berufs sind neben den erwähnten Feuerwehrleuten und Katastrophenschützern viele weiteren Personen impfberechtigt. Dazu zählen beispielsweise Beschäftigte im Bereich Kritischer Infrastrukturen oder Mitarbeitende des Lebensmitteleinzelhandels. Angehörige der Priorisierungsgruppe 1 und 2 erhalten weiterhin vorrangig ein Impfangebot.