Landkreis Hersfeld-Rotenburg:
Ab Samstag 27.11.2021 - Generelles Besuchsverbot im Klinikum Hersfeld-Rotenburg

COVID19-Live-Blog

Ein Artikel von Redaktion (pm)

Das Klinikum Hersfeld-Rotenburg verschärft zum Wochenende seine Besucherregelung. Ab dem 27.11.2021  gilt für das  Klinikum Bad Hersfeld, die Orthopädie Bad Hersfeld und das Herz-Kreislauf-Zentrum Rotenburg ein vollständiges Besuchsverbot für sämtliche stationären Bereiche. Für die Ambulanzen und die MVZ bleiben die bestehenden Regelungen in Kraft.

Ausnahmen vom Besuchsverbot stellen Richter, Anwälte, Notare, Eltern minderjähriger Kinder und werdende Väter zum Zeitpunkt der Geburt. Ebenso wird es Angehörigen von sterbenden Patienten ermöglicht, diese im Sterbeprozess zu begleiten. Damit kehrt der Klinikkonzern zu den im vergangenen Herbst seitens der Landesregierung verordneten Regelungen zurück und schirmt alle stationären Patienten vom Besuchsverkehr ab.

"Ein Blick auf die aktuelle Entwicklung der Infektionslage unserer Nachbarkreise reicht, um vorauszusehen, dass bald auch im Kreis Hersfeld-Rotenburg die Grenzwerte erreicht oder sogar überschritten werden", so der Ärztliche Direktor des Klinikums, Prof. Dr. Markus Horn. Daher gelte es nun vordringlich, bereits geschwächte und stärker gefährdete Patienten besonders zu schützen. Mit einem der aktuellen Situation angepassten Hygienemanagement  wird sichergestellt, dass das Krankenhaus auch weiterhin als sicherer Ort betrachtet werden kann. Viele Menschen hatten im Frühjahr die Krankenhäuser gemieden und Untersuchungen verschoben.

"Bei ernsthaften gesundheitlichen Problemen muss zeitnah ein Arzt aufgesucht werden. Das Abwarten und Verschieben von notwendigen Arztkontakten aus Angst vor besonderen Infektionsrisiken in Krankenhäusern ist unbegründet, denn die Hygienestandards in unseren Krankenhäusern sind hoch.“