Landkreis Hersfeld-Rotenburg:
Allgemeinverfügung des Kreises

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Ein Artikel von Redaktion (pm)

Gemäß den Vorgaben der Hessischen Landesregierung hat der Landkreis Hersfeld-Rotenburg eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Im gesamten öffentlichen Raum, insbesondere auf Straßen und Plätzen ist es verboten, Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel zu zünden.

Insbesondere zum Jahreswechsel sind Rettungsdienste und Notaufnahmen durch zahlreiche Unfälle mit teils schweren Verletzungen frequentiert, die sich beim Zünden von Feuerwerkskörpern ereignen. Die Krankenhäuser und das dortige Personal sind bereits pandemiebedingt im Dauereinsatz. Durch die Allgemeinverfügung soll eine zusätzliche Belastung des Gesundheitssektors verhindert werden. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 02. Januar 2022, 24 Uhr.