Landkreis Hersfeld-Rotenburg:
Bürgermeister und Landkreis beschließen weitere Corona-Lockerungen

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Ein Artikel von Redaktion (pm)

Nur neun Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen, das Robert-Koch-Institut meldet einen Inzidenzwert von 1,7 und die Landesregierung hat weitere Lockerungsschritte erlassen: Die Corona-Lage im Landkreis Hersfeld-Rotenburg hat sich zusehends entspannt. Landrat Dr. Michael Koch und die 20 Bürgermeister des Landkreises haben sich in ihrer Konferenz am Mittwochmittag auf weitere kreisweite Lockerungsschritte verständigt:

Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser

Ab Montag, 28. Juni sollen die Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser im Landkreis wieder öffnen. Feste und Familienfeiern können demnach wieder stattfinden. Weiterhin gelten jedoch strenge Hygieneauflagen, angelehnt an die jeweils geltenden Verordnungen des Landes (etwa Hygiene und Kontaktbeschränkungen). Pro anwesender Person muss eine Fläche von 3 Quadratmetern zur Verfügung stehen, je nach vorhandener Fläche wird die erlaubte Zahl anwesender Personen also vorerst noch begrenzt. Das schließt geimpfte, getestete und genesene Personen sowie unter 14-Jährige mit ein. Tanz- und Gesangsveranstaltungen sind noch nicht wieder erlaubt, sportliche Betätigung von Vereinen oder Organisationen ist wie bisher möglich – nur unter Einhaltung eines Hygienekonzepts. Landrat Dr. Michael Koch sagt: „Ich freue mich, dass wir heute weitere Einschränkungen aufgrund der auf Landesebene getroffenen Entscheidungen aufheben können. So kehrt wieder ein Stück unseres normalen Alltags zurück.“

Vereinsheime

Auch die Vereinsheime dürfen ab dem 28. Juni wieder geöffnet werden. Ebenfalls wie in den DGH’s müssen sich die anwesenden Personen an Hygienekonzepte halten, auch in den Vereinsheimen gilt die 3-Quadratmeter-Regelung. Bei Veranstaltungen herrscht grundsätzlich Maskenpflicht, am Platz und im Sitzen (bei einem Mindestabstand von 1,5 Metern) kann die Maske ausgezogen werden. Harald Preßmann als Sprecher der Bürgermeister sagt: „Die Öffnungsschritte bedeuten nicht, dass wir alle Vorsicht fallen lassen. Die Vereinsvorstände tragen bei der Öffnung ihrer Heime die Verantwortung. Ebenfalls wie in der Gastronomie müssen anwesende Personen einen Genesenen-Nachweis vorhalten (geimpft, getestet oder genesen sein).“

Kitas

Ab dem 5. Juli gilt in den Kindertagesstätten im Landkreis wieder der uneingeschränkte Regelbetrieb. Kinder sollen jedoch auch weiterhin an den Eingangstüren der Einrichtungen abgegeben werden. Bei Eingewöhnungen müssen Eltern eine Maske tragen. Wer die Einrichtung betritt, muss geimpft, getestet oder genesen sein. Die Maskenpflicht für angestellte Fachkräfte/ErzieherInnen entfällt.

Kommunale Verwaltungen und Sitzungen der Kommunalen Gremien

Die Städte- und Gemeindeverwaltungen im Landkreis sind grundsätzlich wieder für Publikumsverkehr geöffnet – das ist nicht neu. Nach wie vor wird jedoch dringend um vorherige Terminvereinbarung gebeten, wenn ein Besuch der jeweiligen Verwaltung ansteht. Im Inneren gilt weiterhin die Maskenpflicht.

Ab Montag, 5. Juli gibt es eine Veränderung bei Sitzungen der Kommunalen Gremien: Neben der Erfassung der Kontaktdaten anwesender Personen haben die Verwaltungsspitze und die Bürgermeister für den Aufenthalt am eigenen Platz (mit ausreichend Abstand zu Nachbarn) eine Empfehlung zum Maskentragen ausgesprochen. Auf dem Weg zum eigenen Platz ist das Tragen weiterhin verpflichtend. Ab dem 28. Juni sollen auch Besuche von runden Geburtstagen und Jubiläen wieder vermehrt stattfinden. Gratulationen und Geschenke seitens der Kommunen können wieder übergeben werden – an der Haustür und mit ausreichendem Mindestabstand. Vorher sollen die Treffen telefonisch vereinbart werden.