Landkreis Hersfeld-Rotenburg:
Gesundheitsamt klärt Fragen rund um Corona

COVID19-Live-Blog

Ein Artikel von Redaktion (pm)

Wer muss in Quarantäne? Ruft das Gesundheitsamt mich an? Was mache ich bei einem positiven Schnelltest oder PCR-Test? Wer ist eine Kontaktperson und was gilt dann?

Die Corona-Pandemie dauert mittlerweile schon fast zwei Jahre, ein Ende ist noch nicht in Sicht – im Gegenteil: die Corona-Lage spitzt sich derzeit weiter zu. Auch in den Nachrichten bestimmt das Thema Corona die Berichterstattung. Diese Informationsflut kann die Menschen schnell überfordern. Längst ist nicht mehr klar, welche Regeln denn nun eigentlich gelten. Und was muss man eigentlich tun, wenn man positiv auf Corona getestet wurde? Wie verhalte ich mich als enge Kontaktperson? Das Gesundheitsamt des Landkreises Hersfeld-Rotenburg beantwortet nachfolgend die wichtigsten Fragen rund um Quarantäne, Schnell- oder PCR-Tests und vieles mehr. Das Amt hofft, damit vielen Bürgerinnen und Bürgern weiterzuhelfen, sie aufzuklären und letztendlich auch die Mitarbeitenden des Gesundheitsamts am Bürgertelefon zu entlasten. Denn die sind derzeit mit der Kontaktpersonennachverfolgung vollständig ausgelastet. Zudem richtet die Leitung des Gesundheitsamts, Adelheid Merle und ihr Stellvertreter Peter Artelt, einen dringenden Appell an die Bevölkerung, sich impfen zu lassen. Sie geben auch Hinweise, wie sich alle Bürgerinnen und Bürger verhalten sollten, um weitere Infektionen zu vermeiden.

Die wichtigsten Fragen rund um Corona kurz erklärt:

Ich habe gehört, dass verschiedene Leute unterschiedliche Auskünfte vom Gesundheitsamt zum gleichen Thema erhalten. Wie kann das sein?

Adelheid Merle: „Das Gesundheitsamt handelt stets strikt nach der derzeitigen Gesetzeslage und den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Verordnungen müssen aber immer an die aktuelle Corona-Lage angepasst werden und können sich dadurch auch kurzfristig ändern. Das Gesundheitsamt handelt aber immer nach der aktuell gültigen Verordnung des Landes Hessen und der aktuell gültigen Gesetzeslage. Daher kann es durchaus sein, dass eine Person andere Auskünfte erhält als eine Person, die vielleicht vor drei Tagen, vor drei Wochen oder auch nur vor einem Tag mit dem Gesundheitsamt gesprochen hat. Das klingt nicht immer logisch, aber das ist die rechtliche Situation, an die das Gesundheitsamt als untere Gesundheitsbehörde nunmal gebunden ist. Das Gesundheitsamt macht sich seine Gesetze und Regeln nicht selbst, sondern ist ausführende Behörde für Gesetze des Bundes und des Landes.“

Wer muss denn eigentlich in Quarantäne? Und wann muss man in Quarantäne?

Adelheid Merle: „Nach der derzeitigen Gesetzeslage (Coronavirus-Schutzverordnung des Landes) sind alle Personen, bei denen mittels PCR-Testung ein positives Ergebnis vorliegt, verpflichtet, sich unverzüglich in Quarantäne zu begeben. Hierzu bedarf es daher zunächst nicht der Quarantäne-Aussprache des Gesundheitsamts. Dies ist vom Gesetzgeber so bestimmt, da die Laborergebnisse direkt an die betroffenen Personen gesendet werden. Den Gesundheitsämtern werden die Labormeldungen oft nur mit fehlerhaften oder lückenhaften Angaben zu Adresse oder Telefonnummer der betroffenen Person übermittelt. Unsere Kontaktnachverfolgung muss in diesen Fällen wahre Detektivarbeit leisten, um die Kontaktdaten der positiv getesteten Personen zu erhalten – also beispielsweise in Praxen, Einwohnermeldeämtern etc. anrufen. Dadurch entsteht zwangsläufig auch ein Zeitverzug.“

Wer muss also alles in Quarantäne? (Übersicht)

Alle Personen mit positivem Schnelltest oder PCR-Test – egal, ob geimpft oder ungeimpft.
Nach einem positiven Schnelltest muss ein PCR-Test gemacht werden. Dazu darf die Quarantäne unterbrochen werden. Ist der PCR-Test negativ, ist die Quarantäne automatisch beendet.
Haushaltsangehörige, die nicht geimpft oder genesen sind sowie ungeimpfte und nicht genesene Kontaktpersonen der positiv getesteten Fälle sind ebenfalls in Quarantäne.

Wann beginnt die Quarantäne?

Die Quarantänepflicht beginnt sofort mit der Zustellung des Testergebnisses und dauert 14 Tage. Es ist keine gesonderte Quarantäne-Verfügung des Gesundheitsamts erforderlich! Das Gesundheitsamt muss jedoch unmittelbar vom Betroffenem über ein positives PCR-Test informiert werden. Das geht über die Homepage des Landkreises unter www.hef-rof.de/meldungtestergebnis.

Ich bekomme während der Quarantäne Symptome. Was jetzt?

Darüber muss das Gesundheitsamt informiert werden. Das geht online über die Homepage des Landkreises unter www.hef-rof.de/symptome .

Wie lange dauert die Quarantäne?

Die Quarantäne beginnt direkt nach Erhalt des Testergebnisses. Sie dauert 14 Tage.

Kann die Quarantäne auch früher beendet werden? Kann man sich also „freitesten“?

Adelheid Merle: „In manchen Fällen ja. Geimpfte oder Genesene, die sich mit Corona infiziert haben, aber keine Symptome zeigen, können sich ab dem fünften Tag mit einem PCR-Test freitesten. Positiv getestete (Schul-)Kinder können sich ab dem siebten Tag mit einem PCR-Test freitesten, sofern sie keine Symptome mehr haben.

Peter Artelt ergänzt: „Andere ungeimpfte Haushaltsangehörige können sich am fünften Tag mit einem PCR-Test oder am siebten Tag der Quarantäne mit einem Antigen- bzw. Schnelltest freitesten. Das Testergebnis muss dann uns im Gesundheitsamt vorgelegt werden. Aber Geimpfte, Genesene und auch deren Haushaltsangehörige, die sich mit einer Virusvariante wie Omikron angesteckt haben, müssen immer 14 Tage in Quarantäne und können sich nicht freitesten.“

Wer spricht Quarantäne aus oder ordnet PCR-Tests an?

Peter Artelt: „Quarantäne- oder Testanordnungen werden nur von den Ärzten, Gesundheitsaufsehern und Kontaktnachverfolgern ausgesprochen und nicht am Bürgertelefon des Landkreises. Das Bürgertelefon ist nur eine Service-Hotline.“

Was gilt für Haushaltsangehörige von Infizierten (zum Beispiel Eltern, Kinder, Mitbewohner)?

Adelheid Merle: „Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person müssen ebenfalls automatisch in Quarantäne und zwar für zehn Tage. Dafür ist keine Quarantäne-Anordnung durch das Gesundheitsamt notwendig. Für dringende Erledigungen – wie beispielsweise Einkäufe – dürfen Haushaltsangehörige, die nicht selber positiv getestet wurden, die Quarantäne kurz unterbrechen. So sieht es der Gesetzgeber vor. Besser ist es natürlich, andere Freunde oder Bekannte um diese Erledigungen zu bitten und die Einkäufe vor die Tür stellen zu lassen. Für geimpfte oder genesene Haushaltsangehörige gelten Ausnahmen.“ (siehe nachfolgende Frage)

Wer ist von der Quarantäne ausgenommen?

Adelheid Merle: „Geimpfte oder genesene Haushaltsangehörige, die Symptome haben, müssen sich unmittelbar testen. Geimpfte oder genesene Haushaltsgehörige ohne Symptome müssen nicht in Quarantäne. Selbstverständlich empfehlen wir aber, sich täglich selbst zu testen oder öffentliche Testangebote zu nutzen, noch mehr auf Abstands- und Hygieneregeln zu achten und eine FFP2-Maske zu tragen.“

Was gilt für Kontaktpersonen von Infizierten mit einer Virusvariante wie Omikron?

Peter Artelt: „Wer mit einer Person in einem Haushalt lebt, die sich mit einer gefährlichen Virusvariante wie Omikron angesteckt hat, muss automatisch in Quarantäne. Das gilt in diesem Fall auch für geimpfte und Genesene Haushaltsangehörige.“

Wann muss man nicht in Quarantäne?

Peter Artelt: „Wenn im Laufe der Kontaktpersonennachverfolgung herauskommt, dass die Kontaktperson vollständig geimpft oder genesen ist, sprechen wir bei Symptomfreiheit keine Quarantäne aus. Diese Entscheidung trifft aber immer das Gesundheitsamt, nicht die behandelnde Ärztin oder der Arzt. Und dabei handeln wir auch nicht willkürlich, sondern immer nach den aktuellen Vorgaben des Gesetzes und den Empfehlungen des RKI. Daher ist es durchaus rechtens, wenn enge Kontaktpersonen ohne Symptome zur Schule oder zur Arbeit gehen – dann sind diese nämlich geimpft oder genesen.“

Aber ist es nicht unlogisch und „fahrlässig“, dass enge Kontaktpersonen (sofern geimpft oder genesen) nicht in Quarantäne müssen und stattdessen zur Schule oder Arbeit gehen?

Die Leitung des Gesundheitsamts bittet die Bürgerinnen und Bürger bei allen Entscheidungen und eventuellen Wartezeiten am Telefon um Verständnis: „Wir wissen, dass viele Regelungen nicht logisch klingen, wir handeln aber immer nach aktueller Gesetzeslage. Wenn also eine geimpfte Kontaktperson nicht in Quarantäne muss, so kann die Person dennoch vorbildlich handeln: Nämlich indem sie sich regelmäßig per Schnelltest testet, die Abstands- und Hygieneregeln beachtet, bestenfalls eine FFP2-Maske trägt und auf nicht zwingend notwendige Kontakte verzichtet.“

Wo finde ich weitere Informationen rund um Corona?

Auf der Homepage des Landkreises unter www.hef-rof.de/corona. Alle Informationen gibt es auch auf der Website des Sozialministeriums unter www.hessen.de/Corona/ oder unter www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen.

Wo finde ich heraus, wann wo geimpft wird?

Der Fahrplan der mobilen Impftour in Hersfeld-Rotenburg steht im Internet auf der Homepage des Landkreises unter www.hef-rof.de/corona/impftour oder auf der Homepage des Impfzentrums unter www.impfen-hef-rof.de.

„Es ist kein Kavaliersdelikt, gefälschte Ausweise vorzulegen“

Das Gesundheitsamt weist zudem darauf hin, dass es kein Kavaliersdelikt sei, gefälschte Impf-, Test- oder Genesenenausweise mit sich zu führen und bei Kontrollen vorzuzeigen, sondern eine Straftat. Wenn angeblich geimpfte oder genesene Personen (mit gefälschtem Impfpass oder Genesenenzertifikat oder auch dem Impfpass/Genesenzertifikat eines Familienmitglieds) bei 2G-Regelungen (Geschäfte etc.) Einlass gefunden haben und damit in Kauf nehmen, andere mit Corona zu infizieren, kann das schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen haben und empfindliche Strafen (Geld- und auch Haftstrafen) sowohl für den Einzelhändler als auch für die Person, die den gefälschten Ausweis benutzt, nach sich ziehen“, erklärt Adelheid Merle. Eine Selbstanzeige bei Impfpassbetrug könne sich dabei strafmildernd vor Gericht auswirken.

Dringender Appell: „Bitte lassen Sie sich impfen!“

Zur Frage, wie wir aus der Corona-Pandemie kommen, findet die Gesundheitsamtsleiterin Adelheid Merle deutliche Worte und richtet einen dringenden Appell an die Bevölkerung: „Um aus der Situation herauszukommen, sollen sich die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises jetzt dringend impfen lassen. Impfstoffe sind da und Impfangebote gibt es täglich über die Impfteams, die Hausärzte und die Betriebsärzte. Die Immunität ist der einzige Weg aus der Pandemie. Und medizinische Gründe, die gegen eine Impfung sprechen, gibt es so gut wie gar nicht, die Impfstoffe wurden mittlerweile millionenfach auf der ganzen Welt verimpft, sie sind wirksam und zuverlässig. Inzwischen können auch Kinder ab fünf Jahren geimpft werden. Es wird in den Weihnachtsferien zusätzlich zu den Angeboten der Kinderärzte/innen im Landkreis auch noch spezielle Kinder- und Familienimpftage der Impfteams geben –für alle ab 5 Jahren.“ Nähere Informationen und die Termine zu den Familienimpftagen folgen in Kürze in einer gesonderten Pressemitteilung.

Die Gesundheitsamtsleiterin führt weiter aus: „Neben der 500 Jahre alten bewährten Methode der Quarantäne zur Pandemiebekämpfung brauchen wir jetzt vor allem die Mitarbeit, den Respekt und die gegenseitige Rücksichtnahme aller Bürgerinnen und Bürger. Zur gegenseitigen Rücksichtnahme gehört neben der AHA-Regel aber eben auch, sich impfen zu lassen. Die Pandemiebewältigung geht nur gemeinsam – es zählt nicht der Einzelne, sondern das, was der Einzelne für die Gemeinschaft tun kann. Je mehr Menschen geimpft und immunisiert sind, umso weniger ‚Angriffspunkte‘ findet das Virus in der Bevölkerung und umso schneller werden die Infektionsketten durchbrochen. Die vollständige Impfung schützt vor einem schweren Krankheitsverlauf und vermeidet viele Krankenhausbehandlungen. Gerade jetzt in der Weihnachtszeit sollte jeder Einzelne nicht nur an sich, sondern auch an die Menschen um sich herum denken. Aus den neuesten Studien geht hervor, dass von 100 Infektionen bis zu 91 durch oder mit Beteiligung von ungeimpften Personen passieren.“ Darüber hinaus appelliert Adelheid Merle an die Bevölkerung, sich trotz vollständiger Impfung weiter an Abstand, Maske und regelmäßiges Lüften zu halten. Das gelte auch für private Feiern. „Ich weiß, dass das schwerfällt und viel verlangt ist. Aber nur so kommen wir einigermaßen gut durch den Winter“, so die Amtsärztin.