Landkreis Hersfeld-Rotenburg:
Landkreis reagiert: Nächtliche Ausgangssperre und Alkoholverbot ab Mittwoch

COVID19-Live-Blog

Ein Artikel von Redaktion (pm)

Mit einer neuen Allgemeinverfügung reagiert der Landkreis Hersfeld-Rotenburg auf das anhaltend hohe Infektionsgeschehen auf Kreisebene. Ab Inkrafttreten der Allgemeinverfügung am Mittwoch, 16. Dezember gilt im Kreisgebiet eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens.

Bürgerinnen und Bürger dürfen ihre Wohnungen in der genannten Zeit dann nur noch aus gewichtigen Gründen verlassen, zum Beispiel zur Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, bei der Teilnahme an ehrenamtlichen Einsätzen von Feuerwehr, Rettungsdiensten oder Katastrophenschutz – aber auch, um medizinische oder therapeutische Versorgungsleistungen in Anspruch zu nehmen, zur Begleitung Sterbender, zur Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen oder der Versorgung von Tieren. Eine weitere Ausnahme ist die Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen sowie die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts.

Landrat Dr. Michael Koch sagt: „Ich bin mir bewusst, dass durch die Allgemeinverfügung weitere Freiheiten der Gesellschaft betroffen sind. Die Beschränkungen dienen aber gänzlich dem Schutz der Bevölkerung. Dieser hat oberste Priorität, weshalb eine Verschärfung der Beschlüsse von Land und Bund in unserem Landkreis temporär notwendig ist.“

Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ganztags untersagt

Die Polizei und Ordnungsbehörden sind dazu angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung zu kontrollieren. In der Allgemeinverfügung des Landkreises werden außerdem der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum sowie die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr konkretisiert: beides ist mit Inkrafttreten der Verfügung ganztags untersagt. Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 23. Dezember. Eine Verlängerung bleibt vorbehalten.

Kreisverwaltung: Notbetrieb für Zulassungsstelle und Bürgerservice-Büros

Ab Mittwoch gelten auch hinsichtlich des Dienstbetriebs in der Kreisverwaltung neue Bestimmungen. „Wir reagieren kurzfristig auf die Empfehlungen des Bundes und der Länder und ermöglichen den Mitarbeitenden das Arbeiten aus dem Home Office. Beim Bearbeiten von Anträgen und Anliegen kann es deshalb stellenweise zu Verzögerungen kommen“, sagt Landrat Koch. Zum gegenseitigen Schutz der Mitarbeitenden und Kunden soll die Außenhaut der Kreis-, Städte- und Gemeindeverwaltungen geschlossen werden. Hierauf haben sich Landrat Dr. Koch und die Bürgermeister im Kreis verständigt. Ein Notbetrieb, beispielsweise in der Zulassungsstelle des Kreises sowie in den Bürgerservice-Büros wird gewährleistet. Nur noch in dringenden Notfällen ist ein Betreten der Verwaltungen für Bürgerinnen und Bürger möglich.

Gemeinsam mit Harald Preßmann, Sprecher der Bürgermeister, appelliert Koch: „Wir alle versuchen, den Dienstbetrieb im Sinne der Bevölkerung bestmöglich aufrecht zu erhalten. Für die Einführung eines Notbetriebs bitten wir um das Verständnis aller Bürgerinnen und Bürger.“

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut finden Interessierte im Internet unter www.hef-rof.de