Landkreis Hersfeld-Rotenburg:
Schulen bleiben zwei weitere Wochen geschlossen

COVID19-Live-Blog

Ein Artikel von Redaktion (pm)

Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg wird beide aktuell geltenden Allgemeinverfügungen um mindestens 14 Tage verlängern. Das haben die Mitglieder des Verwaltungsstabs am heutigen Mittwoch beschlossen. Die Erste Kreisbeigeordnete Elke Künholz sagt: „Die weiter steigenden Infektionszahlen lassen etwaige Lockerungen im Moment leider nicht zu. Unser Ziel bleibt, die Pandemie durch wohl überlegte und verhältnismäßige Schutzmaßnahmen zu bekämpfen. Wir sind uns den scharfen Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landkreises deutlich bewusst, sehen hierin aber die einzige Möglichkeit, um die Lage zu stabilisieren.“

Das bedeutet im Detail: sämtliche Kindertagesstätten sowie fast alle Schulen im Landkreis bleiben für den Unterricht bzw. die Betreuung vor Ort grundsätzlich für weitere zwei Wochen geschlossen. Ausnahmen sind ab Montag, 19. April für die Abschlussklassen/ Abiturienten möglich, wo der Unterricht unter Einhaltung strenger Hygienekonzepte grundsätzlich wieder in Präsenz stattfinden kann. Prüfungen können demnach stattfinden. Liegt die 7-Tage-Inzidenz im Kreisgebiet an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter einem Wert von 200, kann vom Distanz- in den Wechselunterricht übergegangen werden. Das Land Hessen hat angekündigt, die Regelungen in Bezug auf die Schulen nochmals zu präzisieren.

In den Schulen wie auch Kitas wird eine Notbetreuung weiterhin aufrechterhalten. Als Sprecher der Bürgermeister plädiert Harald Preßmann allerdings, dieses Angebot nur in dringenden Notfällen zu nutzen. Er sagt: „Zuletzt lag die Auslastung der Kitas im Kreis bei stellenweise 30 Prozent. Das ist nicht die Entlastung, die angesichts der Situation dringend geboten ist. Erziehungsberechtigte sollten das Notfall-Angebot nicht ausnutzen. Es gilt, jeden vermeidbaren Kontakt zu unterbinden.“

Zudem gelten im Landkreis Hersfeld-Rotenburg bis vorerst 2. Mai folgende Regeln:

Kontaktbeschränkungen

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist im Landkreis nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zählen nicht dazu. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Für private Zusammenkünfte wird dieselbe Beschränkung (auf den eigenen Hausstand sowie maximal eine weitere Person) dringend empfohlen!

Nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit zwischen 21 und 5 Uhr

Weiterhin in Kraft ist die nächtliche Ausgangsbeschränkung. In der Zeit zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens darf das eigene Zuhause nur noch aus gewichtigen Gründen (zB. zur Ausübung beruflicher/dienstlicher Tätigkeiten, bei der Teilnahme an ehrenamtlichen Einsätzen von Feuerwehr, Rettungsdiensten, Katastrophenschutz, aber auch um medizinische Versorgungsleistungen in Anspruch zu nehmen und zur Versorgung von Tieren) verlassen werden.

Besuche in Alten- und Pflegeeinrichtungen

Lockerungen bei Besuchen in Alten- und Pflegeeinrichtungen sind im Landkreis aktuell nicht möglich. Auf Landesebene ist eine Besuchsregel von täglich bis zu zwei Personen pro Bewohnerin/Bewohner beschlossen worden. In Hersfeld-Rotenburg gilt, um die Bewohnerinnen und Bewohner vor der Gefahr einer Infektion zu schützen: nach wie vor zwei wöchentliche Besuche pro Bewohnerin/Bewohner. Voraussetzungen sind ein aktuelles negatives Testergebnis und das Tragen einer medizinischen Maske in den Einrichtungen. Besucherinnen und Besucher von Alten- und Pflegeeinrichtungen werden gebeten, nach Möglichkeit bereits zum Besuchstermin ein aktuelles (negatives) Testergebnis mitzubringen, um den Arbeitsaufwand in den Einrichtungen rund um Schnelltestungen so gering wie möglich zu halten.

Sporthallen und Sportplätze

Mit der Verlängerung der Allgemeinverfügungen bleiben Sporthallen und ungedeckte Sportstätten (Sportplätze, Tennisplätze etc.) weiterhin komplett gesperrt. Hiervon betroffen sind alle dort ausgeübten Angebote des Breiten- und Individualsports.

Weiterhin sind Polizei und Ordnungsbehörden angewiesen, die Maßnahmen streng zu kontrollieren. Erst bei einer Inzidenz von unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen sowie einer deutlich sinkenden Krankenlast in den Kliniken kann eine erneute Bewertung der Situation hinsichtlich der genannten Einschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie erfolgen.