Landkreis Hersfeld-Rotenburg:
Stimmabgabe unter Corona-Bedingungen: Hygieneschutz am 14. März gewährleistet

Politik

Ein Artikel von Redaktion (pm)

Auf keiner anderen Ebene sind die Menschen so unmittelbar von den politischen Entscheidungen der zu wählenden Gremien betroffen, wie auf der kommunalen. Zur Kommunalwahl und Landratswahl sind im Landkreis Hersfeld-Rotenburg am 14. März über 97.000 Menschen aufgerufen, wählen zu gehen. Ein Fokus liegt in diesem Jahr auf der Sicherheit der Wahlberechtigten – die Corona-konforme Stimmabgabe ist per Brief möglich, aber auch ganz normal an der Wahlurne. Die Städte, Gemeinden und Landkreise in Hessen haben umfangreiche Vorkehrungen getroffen, damit der Hygieneschutz am 14. März gewährleistet ist – trotz Auswirkungen der Pandemie auf den Alltag. Mit der Initiative „Kommunalwahl? Sicher!“ des hessischen Landkreistags zur Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld der Kommunalwahl unter Corona-Bedingungen sollen den Wahlberechtigten Ängste und Befürchtungen genommen werden.

Landrat Dr. Michael Koch sagt: „Die Bürgerinnen und Bürger können sich darauf verlassen, dass bei den Vorbereitungen der Wahlen alles dafür getan wird, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände auszuschließen.“ Die Wahlhelferinnen und -helfer werden mit FFP2- und OP-Schutzmasken sowie Handschuhen ausgestattet. Das Land hat die Schutzartikel bereits an den Landkreis geliefert, der sie an die Kommunen weitergegeben hat. In den Wahlräumen herrscht die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Hygienevorschriften betreffen auch die Wahlräume inklusive Wahlkabinen und -urnen: diese werden sorgfältig ausgewählt, eingerichtet und gründlich gereinigt. Koch weiter: „Es ist gewährleistet, dass die Wahlräume regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.“ Empfohlen wird, einen eigenen Stift zur Stimmabgabe mitzubringen.

Hohe Briefwahlbeteiligung erwartet

Wer auf den Gang zum Wahllokal verzichten möchte, kann wie immer die Möglichkeit der Briefwahl in Anspruch nehmen. Hierfür wird ein Wahlschein benötigt, der mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder formlos per E-Mail bei den Kommunen beantragt werden kann. Die Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 12. März geordert werden, die Abstimmung per Brief ist seit dem 1. Februar möglich, die Wahlzeit endet am 14. März um 18 Uhr. „Eine Briefwahl ist vor allem für Risikopatienten und ältere Menschen eine gelungene Alternative, um auf Nummer sicher zu gehen“, merkt Koch an. Wählen heiße auch, Verantwortung für ein demokratisches Gemeinwesen zu übernehmen – der Landrat weiter: „In diesem Sinne hoffe ich auf eine hohe Beteiligung bei der Kommunal- und Landratswahl.“