Kommunalaufsicht genehmigt Heringer Haushalt unter strengen Auflagen und stuft die Haushaltslage als „gefährdet“ ein
Nachdem die Stadtverordnetenversammlung den Haushalt 2026 in ihrer letzten Sitzung mit erheblichen Kürzungen bei den Investitionen mehrheitlich mit den Stimmen von WGH und CDU beschlossen hatte, erhielten die Mandatsträger in dieser Woche die Genehmigung der Kommunalaufsicht – verbunden mit strengen Auflagen.
Die Aufsichtsbehörde stuft die Haushaltslage der Stadt Heringen, der am höchsten verschuldeten Kommune im Landkreis, als gefährdet ein. Sie geht zum Jahresende von einem Schuldenstand von über 90 Mio. Euro aus – ohne die Verbindlichkeiten in Höhe von 4 Mio. Euro aus der Hessenkasse. Diese Einschätzung gilt zudem unter der Annahme, dass die geplanten Einnahmen aus der Gewerbesteuer in Höhe von 7 Mio. Euro tatsächlich erzielt werden.
Besondere Sorgen bereiten der Kommunalaufsicht die bestehenden und weiter anwachsenden Investitionskredite, zu denen nun auch Liquiditätskredite hinzukommen.
Die Kommunalaufsicht genehmigt die Kreditaufnahme nur unter der Auflage, dass der Magistrat vor jeder geplanten neuen Kreditaufnahme eine aufsichtsbehördliche Einzelgenehmigung beantragen muss. Mit dieser einschränkenden Regelung behält sich die Kommunal- und Finanzaufsicht vor, gegebenenfalls noch im Haushaltsvollzug Einfluss auf die städtische Kreditwirtschaft nehmen zu können.
Angesichts dieser Entwicklung rät die Aufsichtsbehörde zudem dazu, sich bei Investitionen in Gemeinschaftseinrichtungen auf die Pflichtaufgaben zu beschränken und vor jeder größeren Investition eine Kosten-Nutzen-Analyse vorzunehmen. Die WGH sieht sich dadurch in ihrem Ziel bestätigt, notwendige Investitionen weiterhin sorgfältig zu prüfen und mit Augenmaß zu entscheiden.
„Wenn wir nicht umgehend auf die Bremse treten, werden wir in den kommenden Jahren finanziell nicht einmal mehr in der Lage sein, unsere Pflichtaufgaben zu erfüllen. Der Haushalt 2027 muss diese Realität widerspiegeln und wird eine große Herausforderung für Verwaltung und Mandatsträger. Jetzt sind alle gefordert, sich konstruktiv einzubringen: die Mitarbeitenden der Verwaltung und der städtischen Einrichtungen ebenso wie die Mandatsträger aller Fraktionen. Wir müssen unsere Ausgaben deutlich reduzieren – und das schaffen wir nur gemeinsam“, sagt Fraktionssprecher Oliver Kühnel. „Den Bürgerinnen und Bürgern müssen wir ehrlich sagen, dass manche Investitionen derzeit nicht möglich sind, auch wenn dafür Fördermittel in Aussicht stehen. Förderungen sind kein ‚geschenktes Geld‘, sondern Mittel, die wir alle über Abgaben und Steuern finanzieren. Es muss unser gemeinsames Ziel sein, unsere kommunale Selbstverwaltung zu erhalten und zu verhindern, dass künftig Aufsichtsbehörden über unsere Steuersätze und Gebühren entscheiden.“
Der Magistrat muss den Haushaltsvollzug 2026 eng begleiten und die Stadtverordnetenversammlung unverzüglich informieren, sobald sich Haushaltsverschlechterungen abzeichnen. Die vom Magistrat zu erstellende Berichte zum Haushaltsvollzug werden daher für die Stadt von besonderer Bedeutung sein. Sie versetzen die Stadtverordnetenversammlung in die Lage, einer möglichen Fehlentwicklung gegebenenfalls durch weitere Konsolidierungsmaßnahmen entgegenzuwirken. Die Berichte über den Haushaltsvollzug sowie jede drohende wesentliche Haushaltsverschlechterung sind zudem unverzüglich der Kommunalaufsicht vorzulegen.
Die WGH wird in den kommenden Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung weitere Vorschläge zur Reduzierung der aktuell geplanten Investitionen und Kosten einbringen. Zugleich lädt sie CDU und SPD ein, diese Vorschläge auf breiter Basis mitzutragen.