Angesichts des rückläufigen Inzidenzwerts in den vergangenen fünf Tagen setzt der Landkreis Hersfeld-Rotenburg seine Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung außer Kraft. Das haben die Mitglieder des Verwaltungsstabs um Landrat Torsten Warnecke am heutigen Mittwoch beschlossen. Der Landkreis reagiert damit entsprechend des Eskalationskonzepts des Landes Hessen.
Im Detail bedeutet dass, dass die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) bei Veranstaltungen, Zusammenkünften und Kulturangeboten ab sofort nur noch in Innenräumen ab 100 Teilnehmenden gilt. Auch bei körpernahen Dienstleistungen brauchen Kundinnen und Kunden keinen Negativnachweis mehr vorzeigen. Ebenso verhält es sich in der Innengastronomie, bei Besuchen in Einrichtungen der Behindertenhilfe, in Spielhallen sowie in Freizeiteinrichtungen und Sportstätten (Fitnessstudio, Hallenbäder, Sporthallen). In Übernachtungsbetrieben müssen Gäste nur noch bei Anreise einen Negativnachweis vorlegen.
„Wir müssen uns weiter an die Abstands- und Hygieneregeln halten“
Die Behörde bittet die Bevölkerung dringend, sich an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu halten und eine Maske in Innenräumen zu tragen. „Wenn wir uns nicht an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln halten, kann es passieren, dass wir die Corona-Regeln bereits in wenigen Tagen wieder verschärfen müssen“, erklärt Landrat Warnecke. Das Eskalationskonzept des Landes Hessen sehe ab einer Inzidenz über 35 verschärfte Corona-Maßnahmen wie die 3G-Regel vor, die die Landkreise per Allgemeinverfügung anordnen müssen. „Das können wir nur verhindern, wenn jeder von uns umsichtig handelt. Von den Bürgerinnen und Bürgern ist jetzt ein hohes Maß an Eigenverantwortung gefragt“, ergänzt der Landrat.