Landkreis Hersfeld-Rotenburg:
Neue Lockerungen und Öffnungen ab Freitag

COVID19-Live-Blog

Ein Artikel von Redaktion (pm)

Dank sinkender Inzidenzzahlen verlässt der Landkreis Hersfeld-Rotenburg am Freitag die Bundesnotbremse: Die Ausgangssperre entfällt, Cafés und Restaurants dürfen ihre Außengastronomie öffnen. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 ist ab Freitag wieder durchgängig Präsenzunterricht möglich.

Hersfeld-Rotenburg, 26. Mai 2021 – Der Inzidenz-Wert im Landkreis Hersfeld-Rotenburg liegt mit Stand heute an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100. Samstage gelten als Werktage, Sonn- und Feiertage sind für die Berechnung nicht relevant. Gemäß dem Infektionsschutzgesetz sind damit die Voraussetzungen erfüllt, die Bundesnotbremse zu verlassen. Das führt ab Freitag zu neuen Lockerungen, ab dann gelten die Regelungen der Stufe 1 des Landes.

Präsenzunterricht in den Klassen 1 -6

Ab Freitag ist für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wieder durchgängig Präsenzunterricht möglich. Für alle anderen – bis auf die Abschlussklassen – gilt weiter der Wechselunterricht. Zu Wochenbeginn sind alle Schulleitungen sowie entsprechend auch die Lehr- und Schulverwaltungskräfte über die bevorstehenden Lockerungen informiert worden. Vorausgegangen waren Beratungen zwischen den Mitgliedern des Verwaltungsstabs des Landkreises, dem Staatlichen Schulamt und Harald Preßmann als Sprecher der Bürgermeister im Kreis. An den Präsenztagen gilt für Schülerinnen und Schüler eine Testpflicht zwei Mal pro Woche.

Kitas weiter unter Pandemiebedingungen geöffnet

In den Kindertagesstätten ändert sich durch den Wechsel in die Stufe 1 der Landesregelungen nichts. Hier findet weiterhin der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt.

Ausgangssperre entfällt

Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr entfällt. Auch die Kontaktregeln werden etwas gelockert: Es dürfen sich wieder zwei Haushalte plus Geimpfte und Genesene treffen, Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.

Lockerungen auch im Sport: Mannschaftstraining für Kinder erlaubt

Sport ist ab Freitag entsprechend der Kontaktregeln möglich. Demnach ist Freizeit- und Amateursport in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur alleine, zu weit oder mit dem eigenen Hausstand gestattet. Paare gelten dabei als ein Hausstand. Vollständig Geimpfte und Genesene sind von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen.

Im Freien können Kinder bis einschließlich 14 Jahren auf Sportanlagen in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern Sport treiben. Damit können Teamsportarten wie Fußball in der sportartspezifischen Gruppengröße ohne Abstand und mit Kontakt ausgeübt werden.

Alle Sportanlagen dürfen gleichzeitig von mehreren aktiven Personen und Gruppen aus bis zu zwei Hausständen genutzt werden. Auch Mannschaftssportarten sind in Kleingruppen bestehend aus zwei Hausständen zulässig. Zwischen den Gruppen muss ein Mindestabstand von drei Metern gewährleistet werden, zudem dürfen sich die einzelnen Gruppen nicht durchmischen. Die unterschiedlichen Personengruppen dürfen sich keine Umkleiden und Sanitäreinrichtungen teilen.

Reha-Sport darf in (Klein-)Gruppen stattfinden. Es gilt die Empfehlung, die Gruppe auf fünf Personen plus Trainerin oder Trainer zu reduzieren.

In Schwimmbädern erlaubt ist ab Freitag der Trainingsbetrieb der in der Wasserrettung aktiven Organisationen. So darf beispielsweise das DLRG wieder trainieren. Spitzen- und Profisport, Schulsport, Reha-Sport und Funktionstraining sind ebenfalls möglich.

Dorfgemeinschafshäuser bleiben weiterhin geschlossen

Die Dorfgemeinschaftshäuser in Hersfeld-Rotenburg bleiben grundsätzlich weiterhin geschlossen. Darauf haben sich die Bürgermeister im Landkreis am Mittwochmittag geeinigt. Veranstaltungen seien drinnen ohnehin nur zu bestimmten Zwecken und mit Auflagen möglich (insbesondere bei beruflichem oder öffentlichem Interesse, Gottesdiensten). Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 (ungeimpften) Personen unter strengen Auflagen möglich (z.B. Beerdigungen – nicht die anschließende Feier).

Weitere Lockerungen: Außengastronomie darf öffnen

Darüber hinaus können unter anderem wieder Fitnessstudios mit Termin, Kotaktdatenerfassung und aktuellem Test öffnen, ebenso die Außengastronomie (aktueller Test, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten etc.). Übernachtungen in Hotels und Ferienhäusern sind wieder unter Auflagen möglich. Auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen dürfen wieder öffnen (Mit Anmeldung und Maske, Test empfohlen).

Alle geltenden Regeln auf der Website des Hessischen Sozialministeriums

Die aktuell geltenden Regelungen können auf der Website des Hessischen Sozialministeriums unter https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/wo-gelten-welche-bundes-und-landesregeln abgerufen werden.

Grundsätzlich gilt: Fällt die Inzidenz unter den Wert von 100, tritt der Hessische Stufenplan der Landesregierung in Kraft (zuerst Stufe 1). Bleibt die Inzidenz weitere 14 Tage unter dem Wert von 100 beziehungsweise liegt die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50, tritt Stufe 2 in Kraft. Steigt hingegen die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, greift erneut die Bundesnotbremse. Bei der Berechnung der Inzidenz werden die tagesaktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zugrunde gelegt.