Heringen (Werra):
Iliev will Kostenfreiheit für Krippen- und KITA-Kinder

Kunst, Kultur & Soziales

Ein Artikel von Redaktion (pm/sk)

Seit 2018 erhebt die Stadt Heringen (Werra) für bis zu sechs Stunden Betreuungszeit in den städtischen KITAs keine Beiträge mehr für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Der Beitrag für diese Altersklasse in der Ganztagsbetreuung liegt seit 1. Januar 2023 bei 85,63 Euro monatlich. Teurer wird es für den Besuch der städtischen Kinderkrippe, wo für bis zu sechs Stunden Betreuung 134,56 Euro pro Monat bzw. für einen Ganztagsplatz 232,42 Euro pro Monat erhoben werden. Nach dem Willen von Bürgermeister Daniel Iliev soll damit künftig Schluss sein. In der kommenden Stadtverordnetenversammlung wird er den Antrag stellen, ab 1. Januar 2024 keine Beiträge mehr für den Besuch der städtischen Betreuungseinrichtungen zu erheben.

„In der Regel ist der Zugang zu staatlichen Bildungseinrichtungen kostenfrei. Dass insbesondere aber die Einrichtungen, die für die Kleinsten die Weichen für ein ganzes Leben stellen, in vielen Fällen richtig Geld kosten, wird gerne ausgeblendet – insbesondere im Land Hessen“, argumentiert Iliev.

„Dem wollen wir entgegensteuern und den Kindern ab dem 11. Lebensmonat einen kostenfreien Zugang in unsere Einrichtungen ermöglichen. Familienfreundlichkeit darf in unserer Gesellschaft nicht nur ein Lippenbekenntnis sein. Mit diesem Schritt entlasten wir junge Familien und erhoffen uns einen weiteren Sogeffekt als Wohn- und Lebensstandort“.

Im Rahmen einer Ältestenratssitzung wurde der Vorschlag mitsamt Kalkulation und Finanzierung der Mehrkosten den Fraktionsvorsitzenden vorgestellt. Die Mehrkosten können hierbei insbesondere durch Mehrerträge in der Landeszuweisung sowie Einsparungen in verschiedenen Verwaltungsbereichen zum größten Teil kompensiert werden. Sollte der Beschluss zur Abschaffung der Beiträge gefasst werden, müssten anschließend die Satzungen überarbeitet werden sowie dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Aus diesem Grund könne ein Kostenfreiheit erst zum 1. Januar 2024 ermöglicht werden, teilt Iliev abschließend mit.