Heringen (Werra):
CDU und WGH verhindern Stadtfest 2026 - SPD zeigt sich enttäuscht

Politik

Ein Artikel von Redaktion(pm)

In der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, den 04.09.2025, wurde intensiv über die Bereitstellung von 50.000 Euro für das Stadtfest 2026 diskutiert – ein Tagesordnungspunkt, der für breite öffentliche Aufmerksamkeit sorgte. Die SPD-Fraktion setzte sich in der Debatte nachdrücklich für die Durchführung des Stadtfestes ein und betonte, wie wichtig ein solches Ereignis gerade in diesen herausfordernden Zeiten für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Gemeinschaftsgefühl der Bürgerinnen und Bürger ist.

Bürgermeister Daniel Iliev erläuterte in der Sitzung, dass das Stadtfest 2026 nicht wie gewohnt auf dem Festplatz stattfinden solle, sondern im neu sanierten Bürgerhaus sowie auf dem Marktplatz und dem Rathausplatz – ein Ort, der den Bürgerinnen und Bürgern auch als moderne Begegnungsstätte vorgestellt werden sollte.

Dennoch entschieden sich die Fraktionen von CDU und WGH in der namentlichen Abstimmung geschlossen gegen die Finanzierung des Stadtfestes. Die SPD-Fraktion stimmte geschlossen dafür, konnte sich jedoch aufgrund der Mehrheitsverhältnisse nicht durchsetzen – der Antrag wurde mit einer Stimme abgelehnt.

Die SPD-Fraktion bedauert diese Entscheidung ausdrücklich. „Das Stadtfest wäre eine wunderbare Gelegenheit gewesen, das neue Bürgerhaus den Bürgerinnen und Bürgern zurückzugeben, was sie in den letzten Jahren mit viel Geduld an Sanierungsarbeiten mitgetragen haben".

Ein weiterer bedeutender Tagesordnungspunkt war der geplante Verkauf von Grundstücken an die K+S AG. Dieser Punkt wurde jedoch einstimmig von der Tagesordnung abgesetzt und soll nach Klärung noch offener Fragen zeitnah erneut beraten werden.

Alle übrigen Tagesordnungspunkte wurden einstimmig beschlossen – darunter auch die Wahl eines Behindertenbeauftragten und dessen Stellvertreters. Die SPD-Fraktion gratuliert Hans-Joachim Deisenroth und Florian Krzywdzinski herzlich zu ihrer Wahl und wünscht ihnen viel Erfolg in ihrer neuen Funktion.