Landkreis Hersfeld-Rotenburg:
Agrarwahlen der Ortslandwirte stehen an

Regionales

Ein Artikel von Redaktion (pm)

Die Agrarwahlen 2021, bei denen die Ortslandwirtinnen und Ortslandwirte benannt werden, stehen an: Der Gebietsagrarausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit der Organisation der Wahlen für die 57 Amtsbezirke im Landkreis beschäftigt. Jetzt ruft der Ausschuss die für eine Benennung infrage kommenden Personen auf, sich an den Agrarwahlen zu beteiligen. Die Amtszeit der Ortslandwirte beträgt sechs Jahre und beginnt am 1. Januar 2022.

Die Ortslandwirte sind wichtige Ansprechpartner für die Kreisverwaltung in allen Angelegenheiten der Agrar- und Marktstruktur sowie der Landschaftspflege. Sie vertreten die Interessen ihrer Berufskollegen und werden unter anderem bei der Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an Nichtlandwirte beteiligt.

Voraussetzungen für eine Bewerbung sind die deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit, die Vollendung des 18. Lebensjahres und ein seit mindestens drei Monaten ununterbrochen bestehender Wohnsitz in Hessen. Notwendig ist weiterhin eine Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb ab acht Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche (bei Sonderkulturen ab 0,2 Hektar) als Betriebsinhaber, überwiegend in dem Betrieb mithelfende Familienangehörige oder als Arbeitnehmer. Der Agrarausschuss weist darauf hin, dass die Funktion der Ortslandwirtin oder des Ortslandwirts auch Menschen mit Behinderungen zugänglich ist.

Alle Interessierten, auf die die genannten Voraussetzungen zutreffen, werden gebeten, ihre Bewerbungen bis zum 31. August postalisch beim Gebietsagrarausschuss Hersfeld-Rotenburg, Hubertusweg 19 C, 36251 Bad Hersfeld oder per E-Mail an gaa@hef-rof.de einzureichen. Fragen zu den Wahlen beantwortet Marc Bierschenk vom Fachdienst Ländlicher Raum der Kreisverwaltung telefonisch unter der 06621 87 2202.

Hintergrund Gebietsagrarausschuss
Auf Kreisebene kümmert sich der Gebietsagrarausschuss unter anderem um die Ausbildung im Bereich Landwirtschaft und Gartenbau und wirkt bei Stellungsnahmen des Landkreises zu raumbezogenen Maßnahmen sowie zur Agrarstrukturverbesserung mit.