Landkreis Hersfeld-Rotenburg:
Führerscheine müssen getauscht werden

Regionales

Ein Artikel von Redaktion (pm)

Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis zum 19. Januar 2024 Führerscheine umtauschen

Hersfeld-Rotenburg, 12. Januar 2024 – Weg mit der alten „Pappe“: Führerscheininhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis Freitag, 19. Januar 2024 ihren alten Führerschein gegen einen neuen getauscht haben. Die Führerscheinstelle des Landkreises Hersfeld-Rotenburg fordert daher alle Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1965 bis 1970, die noch einen grauen oder rosa Papierführerschein haben, dazu auf, einen Antrag auf Führerscheinumtausch einzureichen.

Die Anträge können zu den jeweiligen Geschäftszeiten in der Führerscheinstelle oder den Bürgerservicebüros Bad Hersfeld und Rotenburg gestellt werden. Bürgerinnen und Bürger bekommen ihren neuen EU-Kartenführerschein dann direkt von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt. Bürgerinnen und Bürger können die Antragsunterlagen aber auch per E-Mail an fuehrerscheinstelle@hef-rof.de und Telefon 06621 87-3415 bei der Führerscheinstelle anfordern. In diesem Fall werden die Antragsunterlagen zu Ihnen nach Hause geschickt. Dort müssen sie ausgefüllt und wieder an die Führerscheinstelle geschickt werden. Die Bestellung des neuen EU-Kartenführerschein und die Entwertung des alten Führerscheins erfolgt in diesem Fall über den Postweg. Für jeden Umtausch werden der Führerschein, der Personalausweis sowie ein biometrisches Passbild benötigt.

„Es geht hierbei ausschließlich um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Es braucht also niemand führerscheinlos sein Auto fahren“, stellt Martina Kimpel, Leiterin der Führerscheinstelle, klar. Sie rät, den Antrag zeitnah zu stellen. Aufgrund der Menge an Anträgen müssen Bürgerinnen und Bürgerinnen nicht nur bei der Führerscheinstelle, sondern auch bei der Bundesdruckerei mit längeren Wartezeiten rechnen.
Die Fristen für die anderen Jahrgänge sind im Internet unter www.hef-rof.de/umtauschfuehrerschein veröffentlicht. Weitere Informationen sowie die Öffnungszeiten der Bürgerservice-Büros gibt es unter www.hef-rof.de.

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle

Montag:       8.00 bis 13.00 Uhr
Dienstag       8.00 bis 13.00 Uhr
Mittwoch:     Geschlossen
Donnerstag:  13.00 bis 17.30 Uhr
Freitag:        8.00 bis 13.00 Uhr

Hintergrund

2019 hat der Bundesrat den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Ziel ist es, die Führerscheine in allen EU-Ländern zu vereinheitlichen. Der Umtausch des wichtigen Dokuments läuft stufenweise ab. Bis zum 19. Januar 2023 müssen alle Fahrerlaubnisinhaber/innen mit dem Geburtsjahr 1959 bis 1964 ihren Führerschein umgetauscht haben. Alle weiteren Jahrgänge folgen etappenweise bis Januar 2033.

Infografik