Heringen (Werra):
WGH: Behördlicher Entscheidungsunfug im Gastronomiebereich

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Ein Artikel von Hans Ries (pm)

Die Heringer WGH hatte schon vor einiger Zeit zwecks Mitgliederversammlung zur Listenaufstellung den Saal einer privaten Gastronomie gebucht, so WGH-Pressesprecher Ries.

Nun wird uns auf Anfrage amtlicherseits mitgeteilt, dass uns nur die Möglichkeit bleibt, auf den Saal in einem städtischen Gemeinschaftshaus auszuweichen.

Welchen Sinn macht eine derartige Entscheidung eigentlich, außer solchen Betrieben auch noch das letzte Lebensfädchen abzuschneiden? Eigentlich hätte ich mir gewünscht, so Ries, dass die Behörden dazu aufrufen, zu solchen Versammlungen, die nun überall stattfinden müssen, gerade die Veranstaltungsräume der ohnehin gebeutelten Gastronomie zu nutzen, zudem sie auch noch die größte Erfahrung bezüglich der nötigen Hygienemaßnahmen besitzen.

Sinnvolle Einschränkungen ja, selbst wenn sie noch so schmerzhaft sind. Aber wenn es nur noch darum geht, den Amtsschimmel ohne jeden praktischen Nutzen besonders laut wiehern zu lassen, dann bewirkt man genau das Gegenteil von dem, was man angeblich zu erreichen hofft und es ist wie Wasser auf die Mühlen von spinnerten Aluhüten und Verschwörungstheoretikern.

Auch die begrenzte Zusammenkunft in einer professionellen Gastronomie dürfte weit aus sicher sein, als das Ausweichen in die private Wohnung. Aber auch dafür hat ein Herr Lauterbach bereits die passende Lösung mit dem Aufheben der Unverletzlichkeit der Wohnung gefunden. Der aufmerksame Nachbar kann ja Meldung ans Ordnungsamt machen.

Was vermutlich gut gemeint war, wird so zu einer Medizin mit furchtbaren Nebenwirkungen, ist sich Ries sicher.