„Was so schön nach: „Geld im Überfluss“ klingt, sind am Ende Schulden. Auch, wenn der Begriff „Sondervermögen“ deutlich eleganter klingt“, erklärt Heringens Bürgermeister Daniel Iliev. Und dass dieses am Ende auch tatsächlich bei den Kommunen landet, sollte eigentlich eine unausgesprochene Selbstverständlichkeit sein, findet Iliev, der gleichzeitig im Europaausschuss des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sitzt. Nun befürchtet er jedoch, dass es doch anders kommen könnte.
§ 92 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung regelt in Verbindung mit § 3 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung, dass im Finanzhaushalt der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus der laufenden Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch sein muss, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten und der Hessenkasse geleistet werden können. Das heißt, eine Kommune muss also so viel erwirtschaften, dass der Schuldendienst auch weiterhin bedient werden kann – ohne sich weiter zu verschulden. „Und genau hier sehen wir das Problem“, betont Iliev. „Rechnen wir etwa 7,4 Milliarden Euro (der Anteil Hessens am Milliardenprogramm) runter auf die Hessischen Kommunen, verbleibt ein Anteil von einem niedrigen sechs stelligen Betrag, den bspw. die Stadt Heringen (Werra) aus dem Investitionsbooster erhalten würde. Bei Millioneninvestitionen, die wir vornehmen werden müssen, um die gesetzlichen Standards umzusetzen, wird dies nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Alleine die Sanierung oder der Neubau von KITAs und Feuerwehrgerätehäusern sind Millionenprojekte“, rechnet Iliev vor.
Und weiter kritisiert er: „Richtig wild wird es, wenn die Gelder projektbezogen eingesetzt werden müssen, man die weitaus größeren Eigenanteile nicht aufbringen kann und das Geld verfallen würde. Oder, wenn die Mittel im allgemeinen Haushalt verschwinden und dazu verwendet werden müssen, um Haushaltslöcher zu stopfen.“
„Wasch mich aber mach mich nicht nass“ habe aber noch nie funktioniert, heißt es von Heringens Rathauschef. „Erst recht nicht in der kommunalen Haushaltswirtschaft. Deswegen muss die klare Forderung sein:
- künftigen kommunalen Haushalten muss der Zugang zu Kreditaufnahmen erleichtert werden – oder noch besser: der Gesetzgeber kommt seinen verfassungsmäßen Aufträgen nach und stattet die Kommunen entweder mit weniger Aufgaben und Standards oder mit mehr Geld aus. Stichwort: Konnexität!
- Mittel müssen über den Investitionsbooster möglichst unbürokratisch abzurufen sein, damit er nicht zum Investitionsrohrkrepierer wird.
- Investive Mittel nur für investive Maßnahmen und nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern.
- Keine projektbezogene Auszahlung, die die Umsetzung von Projekten vor Ort hemmt, da die Kommune keine Eigenmittel dazugeben kann.“