Landkreis Hersfeld-Rotenburg:
Inzidenz über 50: Ab Montag 3G-Regel in Innenräumen

COVID19-Live-Blog

Ein Artikel von Redaktion (pm)

Die Inzidenz im Landkreis Hersfeld-Rotenburg liegt mit Stand heute bei 52,2. Die Zahl der Infektionsfälle hat in den vergangenen Tagen deutlich zugenommen. Entsprechend des Eskalationskonzeptes des Landes Hessen erlässt der Landkreis Hersfeld-Rotenburg eine Allgemeinverfügung, die ab Montag, 23. August bis vorerst 12. September, 24 Uhr gültig ist. Diese sieht vor allem die Ausweitung der 3G-Regel sowie eine Begrenzung der Teilnehmerzahl für Veranstaltungen vor. Hierauf haben sich die Mitglieder des Verwaltungsstabs des Landkreises in Abstimmung mit Harald Preßmann, Sprecher der Bürgermeister im Kreis, geeinigt.

„Da sich im Kreis jetzt die DELTA-Variante ausbreitet und diese viel ansteckender ist, rechnen wir auch in den kommenden Tagen mit weiter steigenden Fallzahlen“, beschreibt Adelheid Merle, Leiterin des Fachdienstes Gesundheit, die Infektionslage. Die DELTA-Variante mache derzeit 100 Prozent der Virusdifferenzierungen aus. Insbesondere der sogenannte R-Wert - also der Wert, der beschreibt, wie viele Menschen eine infizierte Person durchschnittlich ansteckt - liegt im Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit 1,89 aktuell deutlich über dem Durchschnitt in Deutschland (1,3). „Das liegt vor allem daran, dass wir im Kreis derzeit vor allem junge Infizierte haben. Bei den positiven Fällen handelt es sich darüber hinaus fast immer um ungeimpfte Personen“, so Adelheid Merle.

Die Inzidenz bei den null bis 14-Jährigen beträgt aktuell 93, bei den 15- bis 34-Jährigen liegt die Inzidenz derzeit bei 103. Die meisten Fälle lassen sich laut Gesundheitsamt auf Ansteckungen bei privaten Zusammenkünften und Feierlichkeiten zurückzuführen, zusätzlich zu diesen Clustern kommen vereinzelt Fälle durch Reiserückkehrer. Ausgehend von diesem Clustergeschehen ist laut Gesundheitsamt mittlerweile ein diffuses Infektionsgeschehen im gesamten Kreisgebiet zu verzeichnen. In diesem Zusammenhang appelliert die Leiterin des Gesundheitsamts an die Bevölkerung: „Wenn das Gesundheitsamt anruft, sind alle Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, den Kontaktnachverfolgern wahrheitsgemäß zu antworten und zum Beispiel geforderte Kontaktlisten dem Gesundheitsamt unverzüglich zur Verfügung zur stellen. Wer das nicht macht, begeht kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Das kann schnell sehr teuer werden. Wir bekämpfen derzeit eine Pandemie und da müssen wir zusammenhalten. Es nutzt keinem, falsche Auskünfte zu geben – denn letztendlich fällt das auf uns alle zurück.“

„Impfung ist der Weg aus der Pandemie“

Die Erste Kreisbeigeordnete Elke Künholz richtet einen dringenden Appell an die Bevölkerung: „Bitte lassen Sie sich impfen. Nur mit der Impfung finden wir einen Weg aus der Pandemie. Bürgerinnen und Bürger können sich täglich und ohne Termin im Impfzentrum impfen lassen. Darüber hinaus fährt das mobile Impfteam quer durch den Kreis und bietet in jeder Kommune Impfungen direkt vor Ort an – einfacher können wir das Impfangebot nicht machen. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Stiko empfiehlt, Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren zu impfen. Daher mein Appell: Nutzen Sie dieses Impfangebot.“

Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sowie alle Bürgerinnen und Bürger, die sich impfen lassen möchten, haben die Möglichkeit, täglich von 9 bis 14 Uhr ohne Termin ins Impfzentrum nach Rotenburg zu kommen. Fragen beantwortet das Team des Impfzentrums über WhatsApp unter 0157 50777356. 12- bis 15-Jährige sollten einen Erziehungsberechtigten mit ins Impfzentrum bringen. Ab 16 Jahren kann man sich auch ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten impfen lassen.

Diese Regeln gelten ab Montag

Der Einlass in geschlossene Räume bei Zusammenkünften, Fachmessen, Veranstaltungen, Kulturangeboten, in der Innengastronomie, in Freizeiteinrichtungen und Sportstätten (Fitnessstudio, Hallenbäder, Sporthallen), bei körpernahen Dienstleistungen, in Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie in Spielbanken, Spielhallen und Wettvermittlungsstellen ist nur für geimpfte, getestete und genesene Personen erlaubt (3G-Regel). Dies gilt auch für private Feierlichkeiten in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen.

In Übernachtungsbetrieben mit Gemeinschaftseinrichtung müssen nicht geimpfte und nicht genesene Gäste bei Anreise und bei längeren Aufenthalten zweimal pro Woche einen Negativnachweis vorlegen.

Da der Landkreis Hersfeld-Rotenburg bei einem Inzidenzwert von über 50 liegt, gilt weiterhin, dass Veranstaltungen, Kulturangebote und größere Zusammenkünfte auf 500 Personen im Freien und 250 Personen in Innenräumen – jeweils zuzüglich Geimpfte und Genesene – beschränkt werden.

In Gedrängesituationen, in denen Mindestabstände nicht eingehalten werden können – zum Beispiel in Warteschlangen oder Einlasssituationen – muss eine medizinische Maske getragen werden.

Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 12. September, 24 Uhr, eine Verlängerung bleibt vorbehalten. Der Verwaltungsstab des Landkreises bewertet die Situation neu, sobald der Inzidenzwert an fünf Tagen in Folge unten den Schwellenwert von 50 gefallen ist. Die Allgemeinverfügung wird am Samstag, 21. August in der Zeitungsausgabe der HNA Rotenburg/Bebra und HZ veröffentlicht sowie im Internet unter www.hef-rof.de.